Letzte Aktualisierung: 21.10.2009
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
     
  AUFTRAG:
   
Sie ermächtigen die Detektei zur Durchführung der erforderlichen Ermittlungen. Ergebnisse, wie Vorgangsweisen können weder vorweggenommen noch garantiert werden. Der Vertragspartner hat alles zu vermeiden, was die Durchführung des Auftrages behindert, er soll insbesondere keine überschneidenden Maßnahmen vornehmen oder vornehmen lassen (z.B.: Ermittlung in eigener Sache, Drittbeauftragung).
Sie ermächtigen die Detektei, zu erforderlichen Besprechungen mit dem beigezogenen Rechtsanwalt, sowie Akteneinsicht über Strafsachen bei Gericht und Behörden, in einem Umfang wie wir es für notwendig halten.
     
  BERICHTERSTATTUNG:
   

Sämtliche Berichte und Mitteilungen sind nur für Sie als Auftraggeber bestimmt und somit vertraulich zu behandeln. Wir übernehmen keine Haftung für Folgen der Verwendung von Berichten und Ergebnissen.
Unsere Berichte sind sachliche Darstellungen unserer Ermittlungen, unabhängig ob die daraus zu ziehenden Schlüsse positiv oder negativ für den Auftraggeber sind
Sie anerkennen den Zeitaufwand für die Vorbereitung und zur Wahrnehmung von Behörden- und Gerichtsterminen, die sich direkt oder indirekt aus dem Auftrag ergeben, als auftragskausal und daher honorarpflichtig an.
Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Vorladungen, denen nachzukommen im allgemeinen Staatsbürgerpflicht wäre. Der Anspruch entsteht mit der Ladung des Detektivs oder der Detektive zum Termin. Wir stellen keine Gebührenansprüche an das Gericht oder die jeweilige Behörde.

     
  HAFTUNG:
   
Das Risiko jedes Auftrages trägt der Vertragspartner mit der Verpflichtung, die Detektei daraus Schad- und Klaglos zu halten.
     
  HONORAR:
   
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Verwaltungsstrafen, insbesondere Organstrafmandate, deren Kausalzusammensetzung aus den Berichten ersichtlich ist, voll zu ersetzen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zeit und Sachaufwendungen durch Vorauszahlung zu decken.
Es sei darauf hinzuweisen, dass in bestimmten gerichtsanhängigen Fällen die gesamte Rückerstattung des Detektivhonorars durch den Schädiger im Zuge eines Regressverfahrens möglich ist (z.B. bei Ehescheidungen, nachgewiesenem Krankenstandsmissbrauch etc.)
     
  DATENSCHUTZ:
   
Alle persönlichen Angaben der Klienten werden vertraulich behandelt. Zur Durchführung des Auftrages kann die Detektei bestimmte Aufgaben ganz oder teilweise auf andere übertragen.
     
  GERICHTSSTAND:
    A-5700 Zell am See