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Letzte Aktualisierung: 25.10.2009
AUSZUG AUS DER GEWERBEORDNUNG 1994
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| BERUFSDETEKTIV § 249 | ||
| DER BEWILLIGUNGSPFLICHT UNTERLIEGEN: | ||
(1) |
Die Erteilung von Auskünften über
Privatverhältnisse. |
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(2) |
Die Vornahme von Erhebungen über
strafbare Handlungen. |
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(3) |
Die Beschaffung von Beweismitteln für
Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens. |
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(4) |
die Ausforschung von verschollenen oder
sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender
anonymer Briefe, der Urheber oder Vertreiber von Verleumdungen, Verdächtigungen
oder Beleidigungen. |
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(5) |
Die Beobachtung und Kontrolle der Treue
von Arbeitnehmern. |
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(6) |
Die Beobachtungen von Kunden in Geschäftslokalen. |
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(7) |
Der Schutz von Personen. |
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(8) |
Das Aufspüren von Geräten
zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektrischen
gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen. |
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| VERSCHWIEGENHEIT § 252 | ||
(1) |
Gewerbetreibende, die zur Ausübung
des Gewerbes der Berufsdetektive berechtigt sind, sind zur Verschwiegenheit
über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht
besteht nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber ausdrücklich von
dieser Pflicht befreit. |
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(2) |
Inwieweit die Gewerbetreibenden von
der Verpflichtung zur Ablegung eines Zeugnisses, zur Einsichtgewährung
in Geschäftspapiere oder zur Erteilung von Auskünften über
die ihnen in Ausübung des Berufes bekannt gewordenen Umstände
in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren befreit sind,
richtet sich nach den bezüglichen Rechtsvorschriften. |
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(3) |
Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 gelten
sinngemäß auch für Arbeitnehmer der Gewerbetreibenden. |
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Detektivkosten
sind regressierbar! |
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| Bei der Beurteilung der Kosten ist folgender Punkt für Sie besonders bedeutsam: | ||
! |
Detektivkosten können gerichtlich regressiert
werden. Eine Möglichkeit ist, die Kosten unseres Einschreitens im
Rahmen von Schadenersatzforderungen an den Verursacher des Zustandes,
der Sie dazu brachte, uns zu konsultieren, weiter zu geben. |
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